[ Auszug: (1) Ist die Forderung, für welche die Hypothek bestellt ist, nicht zur
Entstehung gelangt, so steht die Hypothek dem Eigentümer zu. Erlischt die
Forderung, so ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]